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Der Jahresabschluss deiner GmbH
Jede GmbH schliesst ihr Geschäftsjahr mit einer Jahresrechnung ab. Bilanzi erstellt Bilanz und Erfolgsrechnung aus deinen Buchungen und führt dich in fünf Schritten durch den Abschluss. Den Anhang schreibst du selbst oder mit deiner Treuhand.
Was das Gesetz von deiner GmbH verlangt
Eine GmbH ist eine juristische Person. Darum muss sie immer Buch führen und Rechnung legen, egal wie hoch ihr Umsatz ist. Die Jahresrechnung besteht aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang. Neben jeder Zahl steht der Wert des Vorjahres.
Spätestens sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres muss die Jahresrechnung fertig sein und der Gesellschafterversammlung vorliegen. Diese genehmigt sie und beschliesst, was mit dem Gewinn geschieht. Unterschreiben müssen die Person, die der Geschäftsführung vorsitzt, und die Person, die für die Rechnungslegung zuständig ist.
Quellen: Obligationenrecht, Art. 804, 805 und 957 bis 958f (fedlex.admin.ch)
Bilanz und Erfolgsrechnung nach OR 959a und 959b
Das Gesetz schreibt für beide Rechnungen eine Mindestgliederung vor. Die Bilanz trennt Umlaufvermögen und Anlagevermögen, kurzfristiges und langfristiges Fremdkapital und das Eigenkapital. Im Eigenkapital deiner GmbH steht zuerst das Stammkapital. Danach folgen Reserven, Gewinnvortrag und Jahresergebnis.
Die Erfolgsrechnung zeigt Bilanzi nach dem Gesamtkostenverfahren. Sie beginnt beim Nettoerlös und zieht Material, Personal, übrigen Aufwand und Abschreibungen ab. Danach kommen Finanzerfolg, betriebsfremde und ausserordentliche Posten und die direkten Steuern. Ganz unten steht der Jahresgewinn oder Jahresverlust.
Jedes Konto trägt in Bilanzi eine Berichtsgruppe, und diese bestimmt seine Zeile. Richtest du die Firma mit dem KMU-Kontenrahmen ein, setzt Bilanzi die Gruppen gleich mit. Ein Konto ohne Gruppe fällt nicht weg. Es steht unter «Noch nicht klassifiziert», bis du es zuordnest.
Beide Rechnungen stehen das ganze Jahr bereit und nicht erst am Ende. Unter jeder Zeile siehst du die Konten, aus denen sie kommt, und du kannst beide drucken.
Quellen: Obligationenrecht, Art. 959a und 959b (fedlex.admin.ch)
Was vor dem Abschluss gebucht sein muss
Ein Abschluss ist nur so gut wie die Buchungen davor. Die Belege sollten vollständig und die Bankkonten abgestimmt sein. Die Übersicht zeigt dir, wie viele Belege fehlen und welche Zahlungen noch nicht zugeordnet sind.
Einige Buchungen kann Bilanzi nicht für dich beurteilen. Die Prüfliste nennt sie trotzdem, damit niemand glaubt, sie seien schon erledigt:
- Abschreibungen rechnet das Anlagenregister linear oder degressiv nach deinem Plan und legt einen Buchungsentwurf an. Nutzungsdauer und Satz bestimmst du.
- Rückstellungen und Abgrenzungen buchst du selbst als gewöhnliche Buchungen.
- Die Inventur machst du selbst und buchst danach die Veränderung des Bestands.
- Die Steuerrückstellung schätzt du selbst oder mit deiner Treuhand.
- Privatanteile, etwa für ein Geschäftsauto, das auch privat gefahren wird, erfasst du ebenfalls selbst.
Der Abschluss in fünf Schritten
Der Abschluss läuft in Bilanzi immer in derselben Reihenfolge. Bilanzi bietet dir jeweils nur den nächsten Schritt an, und jeder steht mit Namen und Zeit im Prüfpfad.
- Vorbereiten: Bilanzi rechnet die Prüfliste und bucht noch nichts. Blockierend ist zum Beispiel ein offener Buchungsentwurf, ein Konto ohne Berichtsgruppe oder eine MWST-Abrechnung, die noch nicht festgeschrieben ist. Solche Punkte lassen sich nicht wegklicken.
- Abschlussbuchung: Bilanzi schlägt eine Buchung vor, die jedes Aufwands- und Ertragskonto auf null stellt. Das Ergebnis geht auf das Konto für den Jahresgewinn oder Jahresverlust, meist 2979. Datiert ist sie auf den letzten Tag des Geschäftsjahres.
- Einfrieren: Bilanz, Erfolgsrechnung und Saldenbilanz werden festgehalten. Hast du das Vorjahr in Bilanzi abgeschlossen, steht es daneben. Ein eingefrorenes Bild wird nie neu gerechnet.
- Abnahme erfassen: Du hältst fest, welches Organ die Jahresrechnung an welchem Tag genehmigt hat und wer verantwortlich ist.
- Folgejahr eröffnen: Bilanzi bucht die Eröffnung aus den eingefrorenen Bilanzkonten. So beginnt das neue Jahr genau mit den Schlusszahlen des alten.
Gewinnverwendung, Sperre und Aufbewahrung
Nach dem Abschluss steht das Jahresergebnis auf einem eigenen Konto im Eigenkapital. Was mit einem Gewinn geschieht, beschliesst die Gesellschafterversammlung. Den Beschluss buchst du danach im neuen Jahr als gewöhnliche Buchung, etwa in die Reserven oder in den Gewinnvortrag.
Damit im alten Jahr nichts mehr dazukommt, sperrst du seine Periode mit einer kurzen Begründung. Danach lehnt Bilanzi jede Buchung in diesem Zeitraum ab.
Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftsbericht bewahrst du zehn Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahres. Bilanzi führt die Fristen je Geschäftsjahr. Die Bücher holst du jederzeit als CSV-Dateien heraus, jede mit einer Prüfsumme.
Quellen: Obligationenrecht, Art. 958f (fedlex.admin.ch), Geschäftsbücherverordnung, GeBüV (fedlex.admin.ch)
Was heute noch nicht geht
Bilanzi erstellt keinen Anhang. Deine GmbH braucht ihn trotzdem, zum Beispiel mit den angewandten Grundsätzen und der Zahl der Vollzeitstellen. Du schreibst ihn selbst oder mit deiner Treuhand.
Eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht gibt es in Bilanzi nicht. Das Gesetz verlangt beides nur von Firmen, die ordentlich revidiert werden. Die Erfolgsrechnung gibt es nur nach dem Gesamtkostenverfahren.
Bilanzi erzeugt keine Unterschrift. Die erfasste Abnahme ist ein Vermerk und kein unterzeichneter Geschäftsbericht. Die Steuererklärung der GmbH und die Verrechnungssteuer auf einer Dividende erledigst du ausserhalb von Bilanzi.
Quellen: Obligationenrecht, Art. 959c und 961 (fedlex.admin.ch)
Häufige Fragen
Muss meine GmbH einen Anhang erstellen?
Ja. Eine juristische Person kann auf den Anhang nicht verzichten. Das dürfen nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die nicht als grössere Unternehmen gelten. Bilanzi erstellt den Anhang nicht, du schreibst ihn selbst oder mit deiner Treuhand.
Bis wann muss der Jahresabschluss fertig sein?
Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres. Bis dann muss die Jahresrechnung erstellt sein und der Gesellschafterversammlung vorliegen. Endet dein Geschäftsjahr am 31. Dezember, ist das der 30. Juni.
Kann ich einen eingefrorenen Abschluss noch ändern?
Nein. Ein eingefrorenes Bild wird nie neu gerechnet und nie überschrieben. Darum hält die Prüfliste den Abschluss auf, solange ein blockierender Punkt offen ist. Prüfe Bilanz und Erfolgsrechnung in Ruhe, bevor du sie einfrierst.
Wie geht der Abschluss im ersten Geschäftsjahr?
Wurde vor diesem Jahr in Bilanzi nichts gebucht, gilt es als erstes Geschäftsjahr. Die Prüfliste verlangt dann kein Vorjahr, und eine Vorjahresspalte gibt es nicht.
Kann meine Treuhand den Abschluss für mich machen?
Ja. Mit einem Mandat arbeitet sie direkt in deinen Büchern und nicht auf einer Kopie. Ihre Rolle bestimmt, was sie sieht und tut. Viele Betriebe buchen das Jahr selbst und geben nur den Abschluss weiter.
Ist der Jahresabschluss im Free-Plan enthalten?
Ja. Bilanz, Erfolgsrechnung und Jahresabschluss gehören zum Buchhaltungskern und kosten im Free-Plan nichts. Das gilt auch für den Export der Bücher und das Archiv.
Was es kostet
Das ist im Plan Free enthalten, also kostenlos, und in jedem anderen Plan auch.
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Am besten probierst du den Abschluss an einem Jahr, das du schon kennst. Leg im Free-Plan ein Konto an, buche das Jahr nach und vergleiche Bilanz und Erfolgsrechnung mit deiner letzten Jahresrechnung.
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