- Start
- Die Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung
Bilanzi rechnet die Löhne deiner Angestellten, erstellt die Lohnabrechnungen und bereitet die Buchung vor. Die Lohnbuchhaltung gehört zu den bezahlten Plänen und hat keine Swissdec-Zertifizierung. Diese Seite sagt dir, was sie heute kann und was ihr fehlt.
Was die Lohnbuchhaltung heute kann
Du erfasst deine Angestellten, hältst ihre Löhne fest und rechnest jeden Monat einen Lohnlauf. Daraus entstehen eine Lohnabrechnung je Person und ein Buchungsentwurf für das Hauptbuch. Das Jahreslohnkonto zeigt dir, was in einem Jahr abgerechnet wurde.
- Anstellungen mit AHV-Nummer, Eintritt und Austritt
- Monatslohn, Stundenlohn und Arbeit auf Abruf
- Lohnarten mit Konto und Beitragspflicht, die du selbst festlegst
- Lohnläufe mit Korrekturlauf und Lohnabrechnung als PDF
- Quellensteuer nach Kanton und Tarifcode
- Jahreslohnkonto je Anstellung
Die Beitragssätze gibst du selbst frei
Den Beitrag an die AHV zieht der Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung vom Lohn ab. Er entrichtet ihn zusammen mit seinem eigenen Anteil an die Ausgleichskasse. Über die Ausgleichskasse laufen auch IV, EO und ALV. Die Sätze dafür können sich auf Anfang Jahr ändern. Darum rechnet Bilanzi mit keinem Satz aus dem Gedächtnis.
Die Sätze des Bundes stehen mit ihrer Quelle unter Einstellungen › Rechtsgrundlagen. Die Inhaberin oder der Inhaber liest die Quelle und schaltet den Satz frei. Bilanzi hält fest, wer die Quelle gelesen hat. Erst dann rechnet Bilanzi damit.
Was auf den Rechnungen deines Betriebs steht, trägst du unter Einstellungen › Lohnansätze ein: die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse, die Prämien der Unfallversicherung und den Satz der Familienausgleichskasse. Die berufliche Vorsorge rechnet Bilanzi nicht aus Sätzen. Du trägst je Anstellung die beiden Monatsbeträge vom Beitragsausweis der Pensionskasse ein. Fehlt ein Satz, rechnet Bilanzi keinen Lohn und sagt dir, welcher fehlt.
Der erste Lohn, Schritt für Schritt
Bilanzi führt dich in Schritten zum ersten Lohnlauf. Zuerst erfasst du die Angaben zum Betrieb: Kanton, Ausgleichskasse mit Abrechnungsnummer, Familienausgleichskasse, Unfallversicherer mit Policennummer und Pensionskasse. Dazu wählst du aus deinem Kontenplan die Konten, auf die der Lohn gebucht wird.
Dann legst du die Lohnarten an. Der Standardkatalog reicht für den Anfang: Monatslohn, Stundenlohn, 13. Monatslohn, Bonus, Überstunden, Spesen und ein Abzug. Ob eine Lohnart der AHV, der ALV, der Unfallversicherung, der Vorsorge oder der Quellensteuer unterliegt, entscheidest du selbst und hältst die Grundlage dazu fest.
Zuletzt erfasst du die Anstellungen: Name, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Eintritt, Arbeitskanton und Wohnsitzland. Den vereinbarten Lohn hältst du mit einem Datum fest. Ändert er sich, bleibt der alte Lohn für die vergangenen Monate stehen.
Was ein Lohnlauf tut
Du eröffnest den Monat und erfasst, was nur diesmal anfällt, etwa einen Bonus oder die Stunden einer Aushilfe. Stunden rechnet Bilanzi zum vereinbarten Stundenansatz. Dann rechnest du den Lauf. Je Anstellung siehst du Bruttolohn, Abzüge, Nettolohn und die Beiträge des Arbeitgebers.
Stimmt alles, schliesst du den Lauf ab. Danach ändert sich an ihm nichts mehr. Die Lohnabrechnung jeder Person lädst du als PDF herunter, auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch, und archivierst sie in Bilanzi. Einen Fehler korrigierst du mit einem Korrekturlauf, der den Monat ersetzt.
Beim Abschluss bereitet Bilanzi einen Buchungsentwurf vor. Er trägt eine Zeile je Konto und nie den Lohn einer einzelnen Person. So sieht die Buchhaltung den Personalaufwand, aber keinen Einzellohn. Gebucht wird der Entwurf von einer Person mit Zugang zur Buchhaltung.
Quellensteuer
Bei manchen Angestellten zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab und liefert sie dem Kanton ab. Das betrifft zum Beispiel ausländische Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung. Die Tarife legt jeder Kanton selbst fest.
In Bilanzi hältst du je Anstellung fest, ob sie der Quellensteuer unterliegt, mit Kanton, Tarifcode, Datum und der Grundlage des Entscheids. Den Tarif trägt die Inhaberin oder der Inhaber mit Quelle ein und schaltet ihn frei. Der Lohnlauf zieht die Steuer ab, zeigt sie auf der Lohnabrechnung und bucht sie auf ein eigenes Konto.
Quellen: Quellensteuer, Eidgenössische Steuerverwaltung (estv.admin.ch)
Zugang zu den Löhnen
Löhne sehen die Inhaberin oder der Inhaber, die Verwaltung und Personen mit der Rolle für den Lohn. Eine Person mit Zugang zur Buchhaltung allein sieht keinen Lohn. Deine Treuhand sieht Löhne nur, wenn euer Mandat den Lohn einschliesst.
Archivierte Lohnabrechnungen liegen getrennt von den übrigen Belegen und gehen nie an die KI. Über die Schnittstelle für eigene Programme lässt sich kein Lohn ändern. Lohnabrechnungen sind Buchungsbelege und werden wie diese zehn Jahre aufbewahrt.
Was heute noch nicht geht
Bilanzi ist nicht Swissdec-zertifiziert. Es übermittelt nichts per ELM und meldet nichts an Ausgleichskasse, Unfallversicherer, Pensionskasse oder Steueramt. Diese Meldungen machst du selbst oder deine Treuhand.
Den Lohnausweis erstellt Bilanzi nicht. Das Jahreslohnkonto zeigt die Summen eines Jahres, trägt aber keine Ziffern des amtlichen Formulars. Die Quellensteuer zieht Bilanzi ab, die Abrechnung mit dem Kanton machst du selbst. Die Tarifdateien der Kantone liest Bilanzi nicht ein, und Sonderregeln etwa zum 13. Monatslohn oder zum Austritt kennt es nicht.
Die Löhne zahlst du selbst im E-Banking aus, eine Zahlungsdatei für Löhne gibt es nicht. Eine Zeiterfassung gibt es ebenfalls nicht. Die Stunden trägst du im Lohnlauf ein.
Häufige Fragen
Ist die Lohnbuchhaltung von Bilanzi Swissdec-zertifiziert?
Nein. Bilanzi übermittelt nichts per ELM. Die Meldungen an Ausgleichskasse, Versicherer und Steueramt machst du selbst oder deine Treuhand.
Erstellt Bilanzi den Lohnausweis?
Nein. Das Jahreslohnkonto zeigt je Anstellung, was im Jahr abgerechnet wurde: Bruttolohn, Abzüge, Nettolohn und Arbeitgeberbeiträge. Die Zahlen daraus überträgst du selbst in den Lohnausweis.
Woher kommen die Beitragssätze?
Die Sätze des Bundes stehen mit ihrer Quelle in Bilanzi. Die Inhaberin oder der Inhaber prüft sie und schaltet sie frei. Die Sätze deiner Versicherer und Kassen trägst du von deren Rechnungen ein. Ohne freigeschaltete Sätze rechnet Bilanzi keinen Lohn.
Was kostet die Lohnbuchhaltung?
Sie gehört zu den bezahlten Plänen, ab Starter. Die Preise stehen auf der Preisseite.
Kann meine Treuhand die Löhne machen?
Ja, wenn euer Mandat den Lohn einschliesst und die Person der Treuhand die Rolle für den Lohn hat. Sonst sieht sie deine Bücher, aber keinen Lohn.
Was es kostet
Das ist ab dem Plan Starter enthalten, also auch in Business und Treuhand.
Verwandte Themen
Buchhaltung für deine GmbH
Eine GmbH muss Buch führen, egal wie klein sie ist. Hier steht, was das Obligationenrecht verlangt und wie du es mit Bilanzi erledigst. Der Buchhaltungskern ist im Free-Plan enthalten.
Buchhaltung für Betriebe, die selbst buchen
Die meisten kleinen Betriebe in der Schweiz führen ihre Zahlen selbst und geben sie einmal im Jahr der Treuhand. Für genau diesen Alltag ist Bilanzi gebaut, und der Free-Plan kostet nichts.
Heute anfangen. Kostenlos.
Rechne einen Monat nach, den du schon abgerechnet hast, und vergleiche die Zahlen.
Free für immer. Keine Kreditkarte.