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Die MWST-Abrechnung
Bilanzi rechnet die MWST-Abrechnung aus den Zeilen, die du ohnehin buchst. Du prüfst sie Position für Position und reichst sie selbst bei der ESTV ein.
Woher die Zahlen kommen
Nicht aus einer zweiten Erfassung. Jede Buchung trägt ihre Steuerangabe: welcher Satz gilt, ob die Leistung steuerbar, befreit oder ausgenommen ist, und ob du die Vorsteuer abziehen kannst. Die Abrechnung liest genau diese Zeilen für den gewählten Zeitraum.
Darum kannst du jede Zahl bis zum einzelnen Beleg zurückverfolgen, direkt auf dem Bildschirm. Stimmt eine Position nicht, korrigierst du die Buchung und nicht die Abrechnung. Wo eine Korrektur von Hand nötig ist, erfasst du sie als Korrektur, und sie bleibt sichtbar.
Effektive Methode oder Saldosteuersatz
Bei der effektiven Methode rechnest du die Steuer auf deinem Umsatz zum gesetzlichen Satz und ziehst die Vorsteuer ab, die du auf Einkäufen und Investitionen bezahlt hast. Abgerechnet wird jedes Quartal. Diese Methode passt gut, wenn du viel einkaufst oder investierst.
Bei der Saldosteuersatzmethode multiplizierst du den Bruttoumsatz mit einem Satz, den die ESTV deinem Betrieb bewilligt hat. Einen Vorsteuerabzug gibt es dann nicht, denn er steckt schon im Satz. Abgerechnet wird jedes Halbjahr. Deiner Kundschaft stellst du weiterhin den gesetzlichen Satz in Rechnung.
Bilanzi kann beides, jeweils nach vereinbarten Entgelten. Deinen bewilligten Saldosteuersatz schreibst du aus der Bewilligung ab. Hast du zwei Sätze für zwei Tätigkeiten, ordnest du jedes Ertragskonto einmal einem Satz zu.
Quartal für Quartal
Die Abrechnung zeigt immer einen Zeitraum: ein Quartal bei der effektiven Methode, ein Halbjahr beim Saldosteuersatz. Mit den Pfeilen wechselst du zum vorherigen oder zum nächsten. Daneben steht die Frist, bis wann die Abrechnung eingereicht sein muss, nämlich 60 Tage nach dem Ende des Zeitraums.
Ist alles geprüft, schreibst du die Abrechnung fest. Danach ändert sie sich nicht mehr. Fällt dir später ein Fehler auf, erfasst du eine Korrekturabrechnung, die auf die ursprüngliche verweist.
Sätze und Ziffern, geprüft an der Quelle
Ein Steuersatz ist eine Rechtstatsache, und Bilanzi erfindet keinen. Die Sätze stehen im Programm mit ihrer amtlichen Quelle daneben. Gerechnet wird mit einem Satz erst, wenn ihn eine Inhaberin oder ein Inhaber mit der Quelle verglichen und freigegeben hat. Das geht mit einem Klick pro Zeile, und Bilanzi hält fest, wer das wann getan hat.
Dasselbe gilt für die Ziffern des ESTV-Formulars. Solange eine Ziffer nicht freigegeben ist, steht an ihrer Stelle ein sprechender Name, zum Beispiel «Total der vereinbarten Entgelte». Eine Zahl, die aussieht wie eine amtliche Ziffer und keine ist, wäre schlimmer als gar keine.
Eingereicht wird im ePortal
Bilanzi übermittelt nichts an die ESTV. Du überträgst die Zahlen selbst ins ePortal der Steuerverwaltung oder gibst deiner Treuhand den Export der Abrechnung. Danach vermerkst du die Einreichung im Programm, mit Datum, Weg und Referenz. Die Quittung der ESTV hängst du als Beleg an.
So weisst du auch in einem Jahr noch, ob das zweite Quartal eingereicht ist. Wir schreiben das so deutlich hin, weil an der Grenze zwischen rechnen und einreichen am ehesten eine Frist verpasst wird.
Abgestimmt mit dem Hauptbuch
Vor dem Einreichen stimmt Bilanzi die Abrechnung gegen das Hauptbuch ab, getrennt nach Umsatz und Vorsteuer. Eine Differenz darf bestehen, aber nur eine erklärte. Eine unerklärte Differenz lässt sich nicht als eingereicht vermerken. So landet sie nicht in einem Bericht, den niemand liest.
Zum Jahresende gehört die Abstimmung in den Abschluss. Der Abschluss läuft über eine Prüfliste mit blockierenden Punkten, friert die Jahresrechnung ein und eröffnet das Folgejahr aus ihr.
Was heute noch nicht geht
Bilanzi übermittelt die Abrechnung nicht elektronisch an die ESTV. Die Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten und der Pauschalsteuersatz für Gemeinwesen sind nicht umgesetzt.
Wechselst du die Methode, rechnet Bilanzi die Fristen nicht aus, die daran hängen. Deinen bewilligten Saldosteuersatz liest Bilanzi nirgends nach. Du schreibst ihn aus der Bewilligung ab und hältst fest, wer das getan hat.
Häufige Fragen
Kann ich Bilanzi nutzen, wenn ich nicht mehrwertsteuerpflichtig bin?
Ja. Ob dein Betrieb pflichtig ist, gibst du beim Einrichten selbst an. Ist er es nicht, taucht die MWST in deinen Büchern gar nicht auf, auch kein MWST-Konto. Wirst du später pflichtig, trägst du die Registrierung mit Datum nach.
Welche Methoden unterstützt Bilanzi?
Die effektive Methode mit Abrechnung jedes Quartal und die Saldosteuersatzmethode mit Abrechnung jedes Halbjahr, beide nach vereinbarten Entgelten. Der Pauschalsteuersatz und die Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten sind nicht umgesetzt.
Reicht Bilanzi die Abrechnung bei der ESTV ein?
Nein. Du überträgst die Zahlen ins ePortal oder gibst den Export deiner Treuhand. Danach vermerkst du die Einreichung in Bilanzi, damit sie in den Büchern steht.
Was heisst es, dass ein Steuersatz freigegeben ist?
Eine Inhaberin oder ein Inhaber hat den Satz mit der amtlichen Quelle verglichen und bestätigt. Bilanzi speichert Name, Datum und Quelle dazu. Erst dann rechnet eine Abrechnung mit diesem Satz.
Was gilt, wenn ich Rechnungen in Euro schreibe?
Die MWST rechnest du trotzdem in Franken ab. Bilanzi rechnet jede Zeile mit dem Kurs um, der auf der Rechnung festgehalten ist. So entspricht die Steuer in Franken genau der Steuer auf dem Beleg.
Was es kostet
Das ist ab dem Plan Starter enthalten, also auch in Business und Treuhand.
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Für Treuhandbüros
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Heute anfangen. Kostenlos.
Am besten prüfst du Bilanzi an einem Quartal, das du schon abgerechnet hast. Leg ein Konto an, buche das Quartal nach und vergleiche das Ergebnis mit deiner letzten Abrechnung. Die MWST-Abrechnung rechnet Bilanzi ab dem Plan Starter.
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