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MWST 2027: Was sich für Schweizer KMU ändert

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Portalpflicht auch für die Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode, die Gruppenbesteuerung und die Abmeldung als steuerpflichtige Person. Dieser Überblick zeigt, was feststeht und was du in deiner Buchhaltung prüfen kannst.

Ein Holzschreibtisch in einer kleinen Schreinerei mit geschlossenem Laptop, Ordnern und Tasse, im Hintergrund eine Werkbank mit Eichenbrettern.
Symbolbild, KI-generiert
Inhalt
  1. Was die Liste der ESTV enthält
  2. Portalpflicht ab 1. Januar 2027
  3. Was du in deiner Buchhaltung prüfen solltest
  4. Wo du den aktuellen Stand nachschlägst
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Januar 2027 gilt die Portalpflicht auch für die Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode, die Gruppenbesteuerung und die Abmeldung.
  • Portalpflicht heisst: Alle Eingaben an die ESTV erfolgen elektronisch über das dafür vorgesehene Portal.
  • Für die jährliche Abrechnung, die Anmeldung, die Einreichung der Abrechnung und deren Korrektur ist das Portal schon vorgeschrieben.
  • Prüfe deine Abrechnungsmethode und deinen Zugang zum Portal der ESTV.

Was die Liste der ESTV enthält

Die ESTV ist die Eidgenössische Steuerverwaltung. Sie zeigt auf ihrer Website, welche Steuergesetze sich ändern. Die Übersicht ordnet die wichtigsten Neuerungen nach dem Jahr, in dem sie in Kraft treten.[5] Sie umfasst die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer, die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben.[5]

Dieser Artikel behandelt nur, was für 2027 feststeht. Vorhaben, die noch nicht abgeschlossen sind, lässt er weg.

Die Übersichtsseite selbst verweist nur auf die einzelnen Listen. Für die Mehrwertsteuer (MWST) stützt sich dieser Artikel deshalb auf weitere amtliche Texte. Das sind das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), die Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) und eine Seite der ESTV zur letzten Teilrevision.

Portalpflicht ab 1. Januar 2027

Portalpflicht heisst: Alle Eingaben an die ESTV erfolgen elektronisch über das dafür vorgesehene Portal.[2] Der Bundesrat kann die elektronische Durchführung von Verfahren vorschreiben.[1]

Die Teilrevision des MWSTG ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft.[3] Eine Ausnahme bildet die Portalpflicht für die Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode, die Gruppenbesteuerung und die Abmeldung als steuerpflichtige Person.[3] Sie gilt erst ab dem 1. Januar 2027.[3]

Was diese Begriffe bedeuten:

  • Saldosteuersatzmethode: Du multiplizierst alle steuerbaren Entgelte einer Periode, inklusive Steuer, mit dem Satz, den die ESTV dir bewilligt hat.[1]
  • Pauschalsteuersatzmethode: Sie steht Gemeinwesen und verwandten Einrichtungen sowie Vereinen und Stiftungen offen.[1]
  • Abmeldung: Endet deine Steuerpflicht, meldest du dich innert 30 Tagen nach dem Ende der unternehmerischen Tätigkeit bei der ESTV ab, spätestens mit dem Abschluss der Liquidation.[1]

Die Gruppenbesteuerung erklärt dieser Artikel nicht näher. Die Einzelheiten findest du in der Praxis der ESTV.

Für viele Vorgänge gilt die Portalpflicht schon heute. Vorgeschrieben ist sie unter anderem für die jährliche Abrechnung, die Anmeldung als steuerpflichtige Person, die Einreichung der Abrechnung und deren nachträgliche Korrektur.[2]

Was du in deiner Buchhaltung prüfen solltest

Die folgenden Punkte helfen dir, die Änderung ab 2027 einzuordnen. Ob etwas davon für deinen Betrieb passt, hängt vom Einzelfall ab. Kläre das mit deiner Treuhand oder mit der ESTV.

  1. Deine Abrechnungsmethode. Rechnest du mit Saldosteuersatz ab, gilt dafür ab dem 1. Januar 2027 die Portalpflicht.[3] Prüfe, ob dein Zugang zum Portal bereit ist.
  2. Die Pauschalsteuersatzmethode. Sie steht Gemeinwesen und verwandten Einrichtungen sowie Vereinen und Stiftungen offen.[1] Wendest du sie an, gilt auch dafür ab 2027 die Portalpflicht.[3]
  3. Die Gruppenbesteuerung. Gehört dein Betrieb zu einer Gruppenbesteuerung, gilt auch hier ab 2027 die Portalpflicht.[3]
  4. Die Abmeldung. Endet deine Steuerpflicht, meldest du dich innert 30 Tagen nach der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit bei der ESTV ab, spätestens mit dem Abschluss des Liquidationsverfahrens.[1] Ab 2027 läuft das über das Portal.[3]

Wie die Abrechnung aus deinen Buchungen entsteht, erklärt die Seite Die MWST-Abrechnung.

So macht es Bilanzi

Bilanzi rechnet die MWST-Abrechnung aus den Zeilen, die du ohnehin buchst. Jede Buchung trägt ihre Steuerangabe, und du kannst jede Zahl bis zum einzelnen Beleg zurückverfolgen. Bilanzi kann die effektive Methode und den Saldosteuersatz, jeweils nach vereinbarten Entgelten. Die Steuersätze stehen im Programm mit ihrer amtlichen Quelle daneben. Gerechnet wird mit einem Satz erst, wenn eine Inhaberin oder ein Inhaber ihn mit der Quelle verglichen und freigegeben hat. Bilanzi übermittelt nichts an die ESTV. Du lädst die Abrechnung als Datei herunter und im ePortal der Steuerverwaltung wieder hoch.

Wo du den aktuellen Stand nachschlägst

Die erste Anlaufstelle ist die Übersicht der ESTV zu den Gesetzgebungsprojekten. Dort findest du auch ein Archiv der Projekte seit 2019.[5] Zur Teilrevision hält die ESTV fest: Die Praxis zu den Gesetzes- und Verordnungsänderungen wird fortlaufend publiziert.[3]

Wenn du deine Zahlen selbst führst, zeigt die Seite Buchhaltung für Betriebe, die selbst buchen, wie Bilanzi diesen Alltag abbildet.

Häufige Fragen

Muss ich ab 2027 alles über das Portal einreichen?

Die Abrechnung, Korrekturen und die Anmeldung laufen schon heute über das Portal.[2] Ab dem 1. Januar 2027 kommen die Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode, die Gruppenbesteuerung und die Abmeldung dazu.[3]

Dieser Artikel gibt den Stand vom 07.10.2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er entstand mit Unterstützung von KI und wurde vor der Veröffentlichung von Tom Hofer geprüft.

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