Privatanteil am Geschäftsauto: So rechnest du die MWST
Fährst du oder fahren deine Mitarbeitenden das Geschäftsauto auch privat, musst du dafür Mehrwertsteuer abrechnen. Dieser Artikel erklärt, was das Gesetz verlangt und wie die Pauschale der Steuerverwaltung funktioniert. Er richtet sich an KMU, die ihre MWST selbst abrechnen.

Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
- Wer ein Geschäftsauto privat nutzt, muss die abgezogene Vorsteuer korrigieren. Das Gesetz nennt das Eigenverbrauch.
- Wird der Privatanteil Geschäftsfahrzeug pauschal ermittelt, beträgt er pro Monat 0,9 % (bis 31. Dezember 2021: 0,8 %) des Kaufpreises exklusive MWST, mindestens aber 150 Franken.
- Die so ermittelte Steuerbemessungsgrundlage versteht sich als inklusive MWST.
- Die pauschale Ermittlung des Privatanteils ist nur bei Personenwagen zulässig.
- Die zitierte ESTV-Seite trägt den Vermerk, dass ihr Stand nicht aktuell ist. Prüfe deshalb immer die neuste Fassung.
Was der Privatanteil ist
Kaufst du ein Auto für deinen Betrieb, ziehst du meist die Vorsteuer ab. Vorsteuer ist die MWST, die du selbst beim Einkauf bezahlt hast. Dieser Abzug gilt aber nur für die geschäftliche Nutzung.
Das Gesetz sagt dazu: Verwendet die steuerpflichtige Person Gegenstände, Teile davon oder Dienstleistungen auch ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit, so hat sie den Vorsteuerabzug nach dem Verhältnis der Verwendung zu korrigieren.[1] Die private Nutzung heisst im Gesetz Eigenverbrauch. Eigenverbrauch liegt namentlich vor, wenn die steuerpflichtige Person aus ihrem Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen dauernd oder vorübergehend entnimmt, sofern sie beim Bezug oder der Einlage des Ganzen oder seiner Bestandteile einen Vorsteuerabzug vorgenommen hat und sie diese ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere für private Zwecke, verwendet.[1]
Fahren Mitarbeitende das Auto privat, zählt der Lohnausweis. Das ist die Bescheinigung über den Lohn für die direkten Steuern. Leistungen des Arbeitgebers an das Personal, die im Lohnausweis zu deklarieren sind, gelten als entgeltlich erbracht.[2] Die Steuer ist von dem Betrag zu berechnen, der auch für die direkten Steuern massgebend ist.[2] Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person dir nahesteht. Für die Anwendung der Absätze 2–4 ist nicht erheblich, ob es sich dabei um eng verbundene Personen nach Artikel 3 Buchstabe h MWSTG handelt.[2]
Die Pauschale: 0,9 % pro Monat
Statt jede Fahrt aufzuschreiben, kannst du den Privatanteil pauschal ermitteln. Wird der Privatanteil Geschäftsfahrzeug pauschal ermittelt, beträgt er pro Monat 0,9 % (bis 31. Dezember 2021: 0,8 %) des Kaufpreises exklusive MWST, mindestens aber 150 Franken.[4]
Wichtig ist, wie du die Steuer aus diesem Betrag herausrechnest. Die so ermittelte Steuerbemessungsgrundlage versteht sich als inklusive MWST.[4] Die Bemessungsgrundlage ist der Betrag, auf den die Steuer berechnet wird. Die MWST steckt also schon darin. Die ESTV rechnet in ihrem Beispiel deshalb mit 8,1 % von CHF 4'644 (108,1 %).[4]
Beispiel
Ein Personenwagen kostet CHF 50'000 ohne MWST. 0,9 % davon sind CHF 450 pro Monat. Aufs Jahr sind das 12 × CHF 450 = CHF 5'400. Die Steuer steckt in diesem Betrag: 8,1 % von CHF 5'400 (108,1 %) ergibt rund CHF 405.
Der Mindestbetrag von CHF 150
Bei günstigen Autos greift eine Untergrenze. Die Pauschale beträgt immer mindestens aber 150 Franken pro Monat.[4]
Beispiel
Ein Personenwagen kostet CHF 14'000 ohne MWST. 0,9 % davon wären CHF 126 pro Monat. Das liegt unter CHF 150. Deshalb gilt der Mindestbetrag: CHF 150 pro Monat, also CHF 1'800 pro Jahr.
Welcher Kaufpreis zählt
Nicht jedes Auto hat eine Rechnung mit ausgewiesener MWST. Für diesen Fall gilt: Wurde auf den Kaufbelegen (Vertrag, Rechnung, Quittung usw.) keine MWST offen ausgewiesen (z. B. weil das Fahrzeug von einer Privatperson gekauft wurde), so gilt für die pauschale Ermittlung des Privatanteils der auf den Belegen festgehaltene Betrag als massgebender Kaufpreis exklusive MWST.[4]
Für gemietete Autos gilt eine eigene Regel. Als Berechnungsbasis bei zugemieteten Fahrzeugen gilt der Marktwert des Fahrzeuges zu Beginn des Mietverhältnisses.[4] Bei Leasingfahrzeugen nennt die ESTV den Barkaufpreis.[4]
Nur für Personenwagen
Die Pauschale passt nicht für jedes Fahrzeug. Die pauschale Ermittlung des Privatanteils ist nur bei Personenwagen zulässig.[4] Als Personenwagen gelten leichte Motorwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3'500 kg zur Beförderung von maximal 9 Personen einschliesslich des Fahrers.[4]
Für eine Branche gibt es Sonderregeln. Garagisten und/oder Motorfahrzeughändler: Für die branchenspezifische Regelung bezüglich der Abrechnung von Privatanteilen auf den Geschäftsfahrzeugen sind die Ausführungen in der MWST-Branchen-Info Motorfahrzeuggewerbe zu beachten.[4]
Wenn Mitarbeitende Kosten übernehmen
Bezahlt eine Mitarbeiterin Benzin, Service und Reparaturen selbst, sinkt der Privatanteil. Übernimmt ein Mitarbeitender die Betriebs- und Unterhaltskosten des Geschäftsfahrzeuges, ist der Privatanteil wie folgt zu ermitteln: pro Monat 0,9 % (bis 31. Dezember 2021: 0,8 %) des Kaufpreises (Barkaufpreis bei Leasingfahrzeugen; Ziff. 1.5.4) exklusive MWST abzüglich des Pauschalbetrages von 150 Franken ( Ziff. 1.5.6).[4] Es ist zu beachten, dass die Bemessungsgrundlage den Mindestansatz von 150 Franken pro Monat nicht unterschreitet.[4]
Beispiel
Ein Personenwagen kostet CHF 30'000 ohne MWST. 0,9 % davon sind CHF 270 pro Monat. Abzüglich CHF 150 bleiben CHF 120. Das liegt unter dem Mindestansatz. Massgebend sind deshalb CHF 150 pro Monat.
Kostenbeiträge des Personals
Manchmal zahlt die Mitarbeiterin einen festen Betrag für die private Nutzung. Kostenbeiträge des Personals für die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges reduzieren den auf dem Lohnausweis zu deklarierenden Wert und damit den steuerbaren Privatanteil.[4] Der Beitrag selbst ist aber nicht steuerfrei. Die Kostenbeiträge unterliegen jedoch als Entgelt für die Fahrzeugvermietung der MWST zum Normalsatz.[4]
Beispiel
Kaufpreis CHF 50'000 ohne MWST, Pauschale CHF 450 pro Monat. Die Mitarbeiterin zahlt CHF 100 pro Monat. Zu deklarieren sind CHF 350 pro Monat, also CHF 4'200 pro Jahr. Dazu kommt der Beitrag von CHF 1'200 pro Jahr. Mit 8,1 % gerechnet wie im ESTV-Beispiel: rund CHF 315 auf dem Privatanteil und rund CHF 90 auf dem Beitrag.
Mit Saldosteuersatz abrechnen
Rechnest du mit dem Saldosteuersatz ab, gibt es eine eigene Regel. Der Saldosteuersatz ist ein Satz, den die ESTV deinem Betrieb bewilligt. Leistungen an eng verbundene Personen und an das Personal sind mit dem nach den Artikeln 84, 86 und 88 für die betreffende Leistung massgebenden bewilligten Saldosteuersatz abzurechnen.[2] Auch hier gilt: Leistungen, die im Lohnausweis zuhanden der direkten Steuern aufgeführt werden müssen, gelten immer als entgeltlich erbracht.[2]
Mehr zu beiden Methoden findest du auf der Seite zur MWST-Abrechnung.
Achte auf den Stand der Praxis
Die Pauschale stammt nicht aus dem Gesetz, sondern aus der Praxis der ESTV. Als rechtliche Grundlage gelten das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) und die ausführende Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV).[4] Die vorliegenden Informationen verstehen sich als Erläuterungen der ESTV zum MWSTG und der MWSTV.[4]
Die Seite, auf die sich dieser Artikel stützt, trägt einen Hinweis: Der Stand dieser Ziffer ist nicht aktuell und gilt nur für den ausgewiesenen Zeitabschnitt.[4] Prüfe deshalb die neuste Fassung bei der ESTV, bevor du abrechnest. Es gilt das Selbstveranlagungsprinzip.[4] Das heisst: Du bist selbst dafür verantwortlich, die Steuer richtig zu berechnen und zu deklarieren.
So macht es Bilanzi
In Bilanzi trägt jede Buchung ihre Steuerangabe: welcher Satz gilt und ob du die Vorsteuer abziehen kannst. Die MWST-Abrechnung liest genau diese Zeilen für das gewählte Quartal oder Halbjahr. So verfolgst du jede Zahl bis zum Beleg zurück. Wo eine Korrektur von Hand nötig ist, erfasst du sie als Korrektur, und sie bleibt sichtbar. Bilanzi kann die effektive Methode und den Saldosteuersatz. Einreichen tust du die Abrechnung selbst im ePortal der ESTV. Für den Abschluss am Jahresende hilft dir die Seite zum Jahresabschluss.
Häufige Fragen
Gilt die Pauschale auch für einen Lieferwagen?
Nur wenn er als Personenwagen gilt. Als Personenwagen gelten leichte Motorwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3'500 kg zur Beförderung von maximal 9 Personen einschliesslich des Fahrers.[4]
Ich habe das Auto von einer Privatperson gekauft. Welcher Preis zählt?
Dann gilt der auf den Belegen festgehaltene Betrag als massgebender Kaufpreis exklusive MWST; dies auch dann, wenn ein Abzug fiktiver Vorsteuern gemäss Artikel 28a MWSTG vorgenommen wird oder vorgenommen werden könnte.[4]
Warum rechne ich mit 108,1 % und nicht mit 100 %?
Weil der Privatanteil die Steuer schon enthält. Die so ermittelte Steuerbemessungsgrundlage versteht sich als inklusive MWST.[4] Du rechnest die Steuer also aus dem Betrag heraus.
Was gilt, wenn eine Mitarbeiterin ihr eigenes Auto für die Arbeit nutzt?
Das ist kein Privatanteil, sondern eine Spesenfrage. Benützt der Arbeitnehmer im Einverständnis mit dem Arbeitgeber für seine Arbeit ein von diesem oder ein von ihm selbst gestelltes Motorfahrzeug, so sind ihm die üblichen Aufwendungen für dessen Betrieb und Unterhalt nach Massgabe des Gebrauchs für die Arbeit zu vergüten.[3]
Quellen
- [1]Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG), Art. 24, 30 und 31
SR 641.20. Fassung in Kraft seit 31.03.2025, abgerufen am 07.10.2026.
- [2]Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 (MWSTV), Art. 47 und 94
SR 641.201. Fassung in Kraft seit 01.01.2025, abgerufen am 07.10.2026.
- [3]Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht), Art. 322 und 327b
SR 220. Fassung in Kraft seit 01.10.2026, abgerufen am 07.10.2026.
- [4]www.gate.estv.admin.ch
Abgerufen am 07.10.2026.
Dieser Artikel gibt den Stand vom 07.10.2026 wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Er entstand mit Unterstützung von KI und wurde vor der Veröffentlichung von Tom Hofer geprüft.

